- Zweck
- Sicherheit und technische Bereitstellung
- Einwilligung
- Nicht erforderlich, soweit unbedingt erforderlich
- Rechtsgrundlage Endgerät
- § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG
Unfallwagen verkaufen: Schäden vollständig dokumentieren
Ein Unfallfahrzeug ist nicht automatisch unverkäuflich. Für eine seriöse Bewertung muss jedoch klar sein, was beschädigt wurde, wie hoch der Schaden war und ob beziehungsweise wie das Fahrzeug repariert wurde.
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Reparierter oder unreparierter Schaden
Ein fachgerecht reparierter Schaden ist anders zu bewerten als ein aktueller unreparierter Unfallschaden. Entscheidend ist der tatsächliche Zustand zum Verkaufszeitpunkt.
Welche Bereiche betroffen waren
Front, Heck, Seite, Dach, Unterboden, Fahrwerk, Airbags und tragende Struktur müssen getrennt betrachtet werden.
Gutachten und Rechnungen
Vorhandene Gutachten und Rechnungen helfen, Schadenumfang und Reparaturqualität nachzuvollziehen.
Airbags und Rahmenschäden
Ausgelöste Airbags oder Schäden an tragenden Strukturen können die Bewertung deutlich beeinflussen und müssen angegeben werden.
Keine spontanen Stornierungen aufgrund neu behaupteter Schäden
Wurde bereits ein verbindlicher Vertrag geschlossen, führt eine nachträglich behauptete Beschädigung nicht automatisch zur Aufhebung. Neue erhebliche Schäden müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Maßgeblich sind der konkrete Vertrag und die gesetzlichen Voraussetzungen.
Welche Angaben verbessern die Bewertung?
Häufige Fragen
Kaufen Sie Unfallwagen?
Unfallfahrzeuge können geprüft werden. Zustand und Schaden müssen vollständig dokumentiert sein.
Muss ich ein Gutachten haben?
Nicht zwingend in jedem Fall, aber ein vorhandenes Gutachten verbessert die Nachvollziehbarkeit erheblich.
Was ist bei reparierten Unfallschäden wichtig?
Reparaturumfang, Rechnungen, Gutachten und die Qualität der Instandsetzung sollten nachvollziehbar sein.
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