Der Batteriepass kommt am 18. Februar 2027
Für Elektrofahrzeugbatterien, die ab dem 18. Februar 2027 in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wird ein elektronischer Batteriepass verpflichtend.
Was ist der Batteriepass?
Der Batteriepass ist ein elektronischer Datensatz, der über einen QR-Code mit der jeweiligen Batterie verknüpft wird. Er enthält Informationen zum Batteriemodell und, abhängig von den Zugriffsrechten, zur individuellen Batterie.
Warum ist das für gebrauchte Elektroautos interessant?
Die EU-Verordnung sieht für Personen mit berechtigtem Interesse auch den Zugang zu bestimmten individuellen Batteriedaten vor. Dazu gehören unter anderem Informationen zum Gesundheitszustand. Als Kriterium für einen solchen Zugang nennt die Verordnung ausdrücklich die Notwendigkeit, Status und Restwert der Batterie beurteilen zu können.
Nicht jedes heutige Elektroauto bekommt rückwirkend denselben Pass
Die Pflicht knüpft an Batterien an, die ab dem Stichtag in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Deshalb darf man nicht pauschal behaupten, dass jedes bereits zugelassene Elektroauto ab Februar 2027 automatisch über denselben Batteriepass verfügen muss.
Fahrzeugwert bleibt mehr als nur Batteriegesundheit
Bei Elektrofahrzeugen berücksichtigen wir neben Batteriedaten weiterhin Modell, Erstzulassung, Laufleistung, Ausstattung, Ladeleistung, Wartungs- und Reparaturhistorie, Karosseriezustand sowie die aktuelle Nachfrage.