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Vertragsbedingungen · Fahrzeugankauf · Stand 20.08.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeugankauf und damit verbundene Leistungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln insbesondere den Ankauf von Fahrzeugen durch Auto Zentrum Hannover beziehungsweise die im Kundenauftrag organisierte Ankaufabwicklung. Sie erklären klar, wann ein Vertrag verbindlich ist, welche Pflichten Verkäufer und Käufer haben, wie Schäden und Zustandsabweichungen behandelt werden und was geschieht, wenn ein Verkäufer ein bereits verkauftes Fahrzeug nicht mehr übergeben möchte.

Wichtig:Ein verbindlich geschlossener Fahrzeugkaufvertrag kann nicht allein deshalb aufgehoben werden, weil eine Partei ihre Meinung ändert. Verkäufer und Käufer sind an den Vertrag gebunden. Ein Rücktritt oder eine Vertragsaufhebung setzt einen gesetzlichen Grund, eine wirksame vertragliche Vereinbarung oder die Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei voraus.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Verträge und vorvertragliche Abwicklungen zwischen Auto Zentrum Hannover, Hamelner Straße 4, 30952 Ronnenberg, und Verkäufern beziehungsweise sonstigen Vertragspartnern im Zusammenhang mit Fahrzeugankauf, Fahrzeugbewertung, Fahrzeugübernahme, Fahrzeugvermittlung, Fahrzeugsuche, Finanzierungsablösung, Abholung und damit zusammenhängenden Leistungen.

Soweit eine individuelle schriftliche Vereinbarung von diesen AGB abweicht, hat die individuelle Vereinbarung Vorrang. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

2. Vertragsschluss und verbindliche Kaufzusage

Allgemeine Informationen, Online-Rechner, Ersteinschätzungen, Preisindikationen und unverbindliche Vorbewertungen auf der Website stellen noch kein verbindliches Kaufangebot dar. Ein verbindlicher Kaufvertrag entsteht erst, wenn sich die Parteien über das konkrete Fahrzeug, den Kaufpreis und die wesentlichen Vertragsbedingungen geeinigt haben und diese Einigung eindeutig erklärt oder schriftlich dokumentiert wurde.

Die verbindliche Vereinbarung kann je nach Einzelfall schriftlich, elektronisch oder in einer anderen gesetzlich zulässigen Form erfolgen. Entscheidend ist, ob ein objektiver Rechtsbindungswille vorliegt und die wesentlichen Vertragsbestandteile feststehen.

3. Bindungswirkung eines geschlossenen Kaufvertrags

Mit Abschluss des Kaufvertrags wird der Verkäufer verpflichtet, das vereinbarte Fahrzeug zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen. Der Käufer ist verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und das Fahrzeug abzunehmen. Diese Pflichten ergeben sich aus dem Kaufvertrag und gelten für beide Parteien.

Ein späteres besseres Angebot eines Dritten, ein geänderter Verkaufswunsch, persönliche Meinungsänderung oder die Entscheidung, das Fahrzeug doch behalten zu wollen, hebt einen bereits geschlossenen Kaufvertrag nicht automatisch auf.

4. Kein allgemeines 14 Tage Widerrufsrecht des privaten Verkäufers

Ein privater Verkäufer, der sein eigenes Fahrzeug an Auto Zentrum Hannover verkauft, besitzt allein aufgrund eines telefonisch, per E-Mail, Messenger oder online angebahnten beziehungsweise geschlossenen Fahrzeugverkaufs regelmäßig kein allgemeines 14 Tage Widerrufsrecht, mit dem er sich ohne Grund vom Kaufvertrag lösen kann.

Die gesetzlichen Verbraucherwiderrufsrechte gelten nur in den gesetzlich geregelten Fällen. Sie dürfen nicht mit einem allgemeinen Stornorecht für einen privaten Fahrzeugverkäufer verwechselt werden. Ein Verkäufer kann einen wirksam geschlossenen Fahrzeugkaufvertrag daher nicht allein mit dem Hinweis auf eine vermeintliche Widerrufsfrist aufheben.

Abgrenzung: „Widerruf“, „Rücktritt“, „Anfechtung“ und eine einvernehmliche Vertragsaufhebung sind rechtlich unterschiedliche Vorgänge. Diese AGB schließen keine zwingenden gesetzlichen Rechte aus.

5. Rücktritt, Vertragsaufhebung und gesetzliche Rechte

Weder Verkäufer noch Käufer besitzen nach Vertragsschluss ein beliebiges freies Rücktrittsrecht. Ein Rücktritt setzt die gesetzlichen Voraussetzungen oder eine ausdrücklich vereinbarte vertragliche Regelung voraus.

Bei gegenseitigen Verträgen kann ein Rücktritt insbesondere dann in Betracht kommen, wenn eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht wird und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Je nach Fall kann eine Fristsetzung erforderlich sein. Eine Frist kann gesetzlich entbehrlich sein, etwa wenn eine Partei die geschuldete Leistung ernsthaft und endgültig verweigert.

Eine einvernehmliche Vertragsaufhebung ist jederzeit möglich, wenn beide Parteien zustimmen. Auto Zentrum Hannover ist jedoch nicht verpflichtet, einer gewünschten Stornierung zuzustimmen.

6. Vollständige und wahrheitsgemäße Fahrzeugangaben

Der Verkäufer hat alle ihm bekannten Tatsachen anzugeben, die für Zustand, Wert, Zulassungsfähigkeit oder Vermarktbarkeit des Fahrzeugs relevant sind. Dazu gehören insbesondere Unfallschäden, Vorschäden, Nachlackierungen, Hagel, Rost, technische Defekte, Warnleuchten, Motor- und Getriebeprobleme, Laufleistung, Vorhalter, Wartung, Finanzierungen, Rechte Dritter, Importstatus, Umbauten, Folierungen und fehlende Fahrzeugdokumente.

Der Verkäufer darf bekannte Schäden oder Abweichungen nicht verschweigen. Angaben müssen nach bestem Wissen richtig und vollständig sein. Werden wesentliche Tatsachen erst nach Vertragsschluss bekannt, sind sie Auto Zentrum Hannover unverzüglich mitzuteilen.

7. Nach Vertragsschluss neu behauptete oder neu entdeckte Schäden

Wird nach Abschluss eines verbindlichen Kaufvertrags plötzlich ein neuer Schaden, Unfallschaden, technischer Defekt oder sonstiger erheblicher Mangel behauptet, führt diese Mitteilung allein nicht zur automatischen Aufhebung des Kaufvertrags.

Der Verkäufer muss den behaupteten Umstand so konkret wie möglich beschreiben. Auto Zentrum Hannover kann zur nachvollziehbaren Prüfung geeignete Nachweise verlangen. Hierzu gehören je nach Sachverhalt aktuelle Fotos, Videos, Reparaturrechnungen, Werkstattberichte, Schadengutachten, Versicherungsunterlagen oder sonstige objektive Belege.

Kann ein angeblicher Schaden nicht nachvollziehbar belegt werden und besteht kein wirksamer rechtlicher Grund für eine Vertragsauflösung, bleibt der vereinbarte Kaufvertrag grundsätzlich bestehen. Die vereinbarte Abholung wird nicht allein aufgrund einer unbelegten Behauptung automatisch storniert.

8. Unfallfahrzeuge, Vorschäden und abweichender Fahrzeugzustand

Unfallfahrzeuge und Fahrzeuge mit Vorschäden können grundsätzlich angekauft werden. Voraussetzung ist eine ehrliche und vollständige Beschreibung. Ein bekannter Unfall oder Vorschaden ist mit Art, Umfang und Reparaturstatus anzugeben.

Weicht der tatsächliche Zustand bei Übergabe erheblich von den Angaben ab, auf deren Grundlage der Kaufpreis vereinbart wurde, stehen Auto Zentrum Hannover die gesetzlichen und vertraglich zulässigen Rechte zu. Je nach Sachverhalt kann insbesondere eine erneute Bewertung, eine einvernehmliche Preisanpassung, ein Leistungsverweigerungsrecht, ein Rücktritt oder ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommen.

Eine Preisanpassung erfolgt nicht automatisch und nicht willkürlich. Maßgeblich sind die konkrete Abweichung und ihre wirtschaftliche Bedeutung.

9. Abholung, Übergabetermin und Mitwirkungspflichten

Vereinbarte Abholtermine sind von beiden Seiten einzuhalten. Der Verkäufer hat sicherzustellen, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und entsprechend der Vereinbarung übergabefähig ist.

Zur Übergabe sind sämtliche vereinbarten Fahrzeugunterlagen, Schlüssel und Zubehörteile bereitzuhalten. Dazu können insbesondere Zulassungsbescheinigung Teil I, Zulassungsbescheinigung Teil II, HU-Bericht, CoC beziehungsweise eCoC, Serviceunterlagen, Rechnungen, Ersatzschlüssel, Räder, Ladekabel und vereinbartes Zubehör gehören.

Kann ein vereinbarter Termin aus einem nachvollziehbaren wichtigen Grund nicht eingehalten werden, ist die andere Partei unverzüglich zu informieren. Eine bloße Nichtanwesenheit oder kurzfristige Verweigerung ohne rechtlichen Grund kann eine Vertragsverletzung darstellen.

10. Anderweitiger Verkauf nach bereits geschlossenem Kaufvertrag

Ist bereits ein verbindlicher Kaufvertrag mit Auto Zentrum Hannover zustande gekommen, darf der Verkäufer das Fahrzeug nicht so behandeln, als sei es weiterhin frei verfügbar. Wird das Fahrzeug anschließend an einen Dritten verkauft oder anderweitig übertragen und kann der Vertrag mit Auto Zentrum Hannover deshalb nicht mehr erfüllt werden, kann dies eine vom Verkäufer zu vertretende Pflichtverletzung darstellen.

Ein anderweitiger Verkauf hebt den bereits bestehenden Vertrag nicht rückwirkend auf. Die rechtlichen Folgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.

11. Schadensersatz bei Nichtübergabe, Vertragsbruch oder anderweitigem Verkauf

Verletzt eine Partei schuldhaft ihre Pflichten aus einem wirksamen Vertrag, können nach den gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatzansprüche entstehen. Auto Zentrum Hannover verlangt dabei keine automatische Vertragsstrafe und keine unangemessene pauschale Entschädigung.

Geltend gemacht werden kann nur ein rechtlich ersatzfähiger Schaden, der tatsächlich entstanden ist und nachgewiesen werden kann. Hierzu können je nach Fall insbesondere bereits entstandene Transport- oder Fahrerkosten, vergebliche Anfahrtskosten, konkret zurechenbarer Organisationsaufwand, externe Prüfkosten oder wirtschaftliche Mehrkosten eines erforderlichen Ersatzgeschäfts gehören.

Der Verkäufer bleibt berechtigt nachzuweisen, dass ein behaupteter Schaden nicht entstanden, wesentlich niedriger oder nicht von ihm verursacht worden ist. Auto Zentrum Hannover ist seinerseits verpflichtet, vermeidbare Schäden nicht unnötig zu vergrößern.

12. Kein pauschaler Schadensersatz und keine Vertragsstrafe

Diese AGB sehen für private Verkäufer keine automatische Vertragsstrafe für die Nichtübergabe oder Stornierung vor. Schadensersatz wird ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen und anhand des konkret nachweisbaren Schadens geltend gemacht. Damit wird vermieden, dass unangemessene oder rechtlich unzulässige Pauschalen entstehen.

13. Finanzierte Fahrzeuge und Rechte Dritter

Besteht eine Finanzierung, Sicherungsübereignung, Leasingbindung oder ein sonstiges Recht eines Dritten, ist dies bereits vor Vertragsschluss offenzulegen. Der Verkäufer versichert, dass er entweder zur Verfügung über das Fahrzeug berechtigt ist oder die erforderliche Freigabe beziehungsweise Ablösung herbeiführen kann.

Bei Finanzierungen über Santander, Bank11 oder andere Kreditinstitute ist grundsätzlich ein aktuelles Ablöseschreiben erforderlich. Es muss insbesondere den aktuellen Ablösebetrag, die Gültigkeit, die Zahlungsdaten und die weitere Behandlung der Zulassungsbescheinigung Teil II nachvollziehbar erkennen lassen.

Nach Vereinbarung kann der Ablösebetrag direkt an die finanzierende Bank gezahlt werden. Eine positive Differenz zwischen Kaufpreis und Ablösebetrag wird nach dem vereinbarten Ablauf an den Verkäufer ausgezahlt. Alternativ kann der Verkäufer die Finanzierung selbst vollständig ablösen.

14. Zulassungsbescheinigung Teil II bei Finanzierung

Befindet sich die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einer Bank oder einem sonstigen Sicherungsnehmer, muss vor Durchführung der Ablösung geklärt sein, wohin das Dokument nach vollständiger Zahlung versendet wird.

Wenn Auto Zentrum Hannover die Finanzierung direkt ablöst, soll die Zulassungsbescheinigung Teil II nach Möglichkeit unmittelbar an Auto Zentrum Hannover beziehungsweise an die im Kaufvertrag schriftlich bestimmte Stelle versendet werden. Der Verkäufer hat die hierfür erforderlichen Erklärungen und Bankinformationen rechtzeitig zu beschaffen.

15. Kaufpreis und Zahlungsarten

Der vereinbarte Kaufpreis und die Zahlungsart werden im jeweiligen Kaufvertrag festgelegt. Möglich sind nach vorheriger Abstimmung insbesondere klassische Banküberweisung, Echtzeitüberweisung und Bargeldzahlung, soweit die konkrete Abwicklung technisch, organisatorisch und rechtlich möglich ist.

Bei finanzierten Fahrzeugen kann der Kaufpreis aufgeteilt werden. Der erforderliche Ablösebetrag kann an die finanzierende Bank und der verbleibende Betrag an den Verkäufer gezahlt werden.

16. Eigentum, Verfügungsberechtigung und Belastungen

Der Verkäufer erklärt, dass er Eigentümer des Fahrzeugs ist oder über eine wirksame Berechtigung zum Verkauf verfügt. Rechte Dritter, Sicherungseigentum, Pfandrechte, Leasingbindungen, offene Finanzierungen, behördliche Sicherstellungen oder sonstige Verfügungsbeschränkungen sind vollständig offenzulegen.

Ist der Verkäufer nicht verfügungsberechtigt oder kann das Eigentum nicht wie vereinbart verschafft werden, gelten die gesetzlichen Rechte.

17. Folierte Fahrzeuge

Eine vollständige oder teilweise Folierung ist vor Vertragsschluss anzugeben. Der Zustand des Lacks unter einer Folie kann ohne Entfolierung regelmäßig nicht vollständig beurteilt werden.

Auto Zentrum Hannover kann deshalb verlangen, dass das Fahrzeug vor endgültiger Übernahme vollständig oder teilweise entfoliert wird oder dass der Verkäufer schriftlich bestätigt, welche ihm bekannten Lackierungen, Nachlackierungen, Reparaturen, Unfallschäden oder sonstigen Abweichungen sich unter der Folierung befinden.

Insbesondere ist offenzulegen, wenn vor der Folierung nachlackiert wurde. Bei bereits nachlackierten oder nicht fachgerecht lackierten Bauteilen kann beim Entfernen einer Folie Lack beschädigt oder mit abgezogen werden. Dieses Risiko muss vor der Übergabe transparent geklärt werden.

18. Nachlackierungen und Reparaturen

Bekannte Nachlackierungen, Smart Repair, Karosseriearbeiten, Spachtelarbeiten, ausgetauschte Karosserieteile und sonstige Reparaturen sind anzugeben. Eine Nachlackierung allein führt nicht automatisch zum Ausschluss des Ankaufs. Entscheidend sind Umfang, Ursache, Qualität der Reparatur und Auswirkungen auf Marktwert und Vermarktbarkeit.

19. Laufleistung und Kilometerstand

Der übermittelte Kilometerstand muss dem tatsächlichen abgelesenen Kilometerstand entsprechen. Soweit bekannt, sind Tachotausch, Austausch-Kombiinstrumente, nicht nachvollziehbare Kilometerstände oder sonstige Abweichungen offenzulegen.

20. Fahrzeugdokumente und Schlüssel

Die im Kaufvertrag vereinbarten Dokumente und Gegenstände sind vollständig zu übergeben. Fehlen wesentliche Unterlagen oder Schlüssel, kann dies die Abwicklung verzögern und abhängig vom Einzelfall eine neue Bewertung erforderlich machen.

21. Angemeldete und abgemeldete Fahrzeuge

Ob ein Fahrzeug angemeldet oder abgemeldet übergeben wird, wird individuell vereinbart. Wird ein angemeldetes Fahrzeug übernommen, sind erforderliche Vollmachten, Kennzeichen und Dokumente entsprechend der Vereinbarung bereitzustellen. Gesetzliche Melde- und Zulassungspflichten bleiben unberührt.

22. Online-Bewertungen und Preisindikationen

Online-Bewertungen, telefonische Preisindikationen und vorläufige Einschätzungen sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich erklärt wird. Ein endgültiger Preis setzt voraus, dass die tatsächlichen Fahrzeugdaten und der Zustand mit den Angaben übereinstimmen, auf denen die Preisvereinbarung beruht.

23. Fotos, Videos und Dokumentenuploads

Übermittelte Fotos, Videos und Dokumente dienen der Vorbereitung der Bewertung und Vertragsabwicklung. Sie ersetzen nicht in jedem Fall eine physische Prüfung. Bildmaterial darf nicht irreführend bearbeitet oder so ausgewählt werden, dass bekannte Schäden absichtlich verborgen werden.

24. Datenschutz

Personenbezogene Daten, Fahrzeugdaten und hochgeladene Unterlagen werden entsprechend der Datenschutzerklärung und den gesetzlichen Vorgaben verarbeitet. Soweit Bank-, Finanzierungs- oder Identitätsdaten für die Vertragsabwicklung erforderlich sind, werden sie nur im hierfür erforderlichen Umfang verwendet.

25. Haftung von Auto Zentrum Hannover

Auto Zentrum Hannover haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

26. Höhere Gewalt und nicht zu vertretende Ereignisse

Kann eine Partei ihre Leistung wegen eines von ihr nicht zu vertretenden außergewöhnlichen Ereignisses vorübergehend nicht erbringen, sind die gesetzlichen Folgen maßgeblich. Die betroffene Partei hat die andere Seite unverzüglich zu informieren und zumutbare Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen zu treffen.

27. Kommunikation und Nachweise

Vertragsrelevante Mitteilungen sollen in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail, Messenger oder schriftlichem Dokument, damit Preis, Fahrzeugzustand, Abholung, Finanzierung und sonstige Vereinbarungen nachvollziehbar dokumentiert werden können.

28. Beschwerden und Klärung

Beanstandungen oder Unstimmigkeiten sollen möglichst frühzeitig unter Angabe des konkreten Kaufvorgangs, Fahrzeugs und Sachverhalts an Auto Zentrum Hannover übermittelt werden. Eine sachliche Klärung vor Entstehung weiterer Kosten liegt im Interesse beider Parteien.

29. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Eine hiervon abweichende Gerichtsstandsvereinbarung wird gegenüber Verbrauchern nicht durch diese AGB begründet.

30. Unwirksame Bestimmungen

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. An die Stelle einer unwirksamen Klausel treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Häufige Fragen zur Vertragsbindung

Kann ich als Verkäufer nach Vertragsabschluss einfach zurücktreten?

Nein. Nach Abschluss eines verbindlichen Kaufvertrags besteht kein allgemeines Recht, den Verkauf wegen Meinungsänderung, eines besseren Angebots oder eines später behaupteten Problems einfach zu stornieren. Ein Rücktritt setzt einen gesetzlichen oder ausdrücklich vertraglich vereinbarten Grund voraus.

Habe ich als privater Verkäufer ein 14-tägiges Widerrufsrecht?

Beim Verkauf des eigenen Fahrzeugs an Auto Zentrum Hannover besteht für den privaten Verkäufer regelmäßig kein gesetzliches 14-tägiges Verbraucherwiderrufsrecht. Die gesetzlichen Widerrufsregeln betreffen Verbraucherverträge in den gesetzlich vorgesehenen Konstellationen und geben einem privaten Verkäufer nicht allein wegen eines Online- oder Telefonabschlusses ein allgemeines Lösungsrecht vom Fahrzeugverkauf.

Kann ich den Verkauf stornieren, weil ich nachträglich einen Unfallschaden entdeckt habe?

Die bloße Behauptung eines neu entdeckten Schadens beendet einen bereits geschlossenen Kaufvertrag nicht automatisch. Der Schaden muss konkret beschrieben und auf Verlangen durch nachvollziehbare Unterlagen, Fotos, Rechnungen oder ein Gutachten belegt werden. Danach wird geprüft, ob und welche rechtlichen oder vertraglichen Folgen sich daraus ergeben.

Was passiert, wenn das Auto vor der vereinbarten Abholung anderweitig verkauft wird?

Wurde bereits ein verbindlicher Kaufvertrag mit Auto Zentrum Hannover geschlossen, kann ein anderweitiger Verkauf eine Vertragsverletzung darstellen. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, können hieraus Schadensersatzansprüche entstehen, zum Beispiel wegen vergeblicher Abholkosten oder eines erforderlichen Ersatzgeschäfts.

Muss ein behaupteter Schaden nachgewiesen werden?

Ja, wenn ein Verkäufer nach Vertragsschluss einen bislang nicht mitgeteilten Schaden als Grund für eine Änderung oder Nichtdurchführung der Übergabe nennt, erwarten wir eine konkrete und nachvollziehbare Dokumentation. Je nach Art des Schadens können Fotos, Werkstattunterlagen, Rechnungen oder ein Gutachten erforderlich sein.

Findet die Abholung trotz eines neu behaupteten Schadens statt?

Die vereinbarte Abholung bleibt grundsätzlich bestehen, solange keine wirksame Vertragsänderung, Aufhebung oder ein gesetzlicher Hinderungsgrund vereinbart oder nachgewiesen wurde. Ist das Fahrzeug tatsächlich erheblich anders als vereinbart, wird die Situation vor oder bei Übergabe rechtlich und wirtschaftlich neu geprüft.

Kann Auto Zentrum Hannover vom Vertrag zurücktreten?

Ein Rücktritt ist nicht beliebig möglich. Er richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und gegebenenfalls nach ausdrücklich vereinbarten Vertragsbedingungen. Bei erheblichen Abweichungen vom vereinbarten Fahrzeugzustand oder einer ernsthaften und endgültigen Leistungsverweigerung können gesetzliche Rechte bestehen.

Welche Schäden können bei Vertragsbruch verlangt werden?

Es werden keine pauschalen Vertragsstrafen verlangt. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann der tatsächlich entstandene und nachweisbare Schaden geltend gemacht werden. Dazu können etwa vergebliche Transport-, Fahrer- oder Organisationskosten sowie Mehrkosten eines Ersatzgeschäfts gehören.

Was gilt bei einem finanzierten Fahrzeug?

Besteht eine Finanzierung, muss dies vor Vertragsschluss offengelegt werden. Für die Abwicklung ist regelmäßig ein aktuelles Ablöseschreiben erforderlich. Der Ablösebetrag kann nach Vereinbarung direkt an die finanzierende Bank gezahlt werden, während ein verbleibender Differenzbetrag an den Verkäufer ausgezahlt wird.

Was gilt bei Folierung oder Nachlackierung?

Folierungen, Nachlackierungen, Reparaturen und bekannte Lackabweichungen müssen vollständig angegeben werden. Bei vollständig oder teilweise folierten Fahrzeugen kann eine Entfolierung oder eine schriftliche Zustandsbestätigung erforderlich sein, weil der Lackzustand unter der Folie nicht zuverlässig beurteilt werden kann.

Hinweis zur rechtlichen Verwendung: Diese AGB wurden bewusst ohne pauschale Vertragsstrafe und ohne unzulässigen Ausschluss zwingender gesetzlicher Rechte formuliert. Vor dauerhafter geschäftlicher Verwendung empfiehlt sich eine abschließende Prüfung durch eine auf Vertragsrecht und AGB-Recht spezialisierte Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, insbesondere wenn der konkrete Ankaufprozess oder die Vertragsformulare geändert werden.

Stand: 20.08.2026