Auto 2027: Was bereits verbindlich feststeht
Für 2027 gibt es bereits verbindliche EU-Stichtage, die für neue Fahrzeuge und insbesondere Elektrofahrzeuge relevant sind. Wir unterscheiden klar zwischen neuen Fahrzeugen und bereits zugelassenem Bestand.
18. Februar 2027: Batteriepass für Elektrofahrzeugbatterien
Nach der EU-Batterieverordnung muss ab dem 18. Februar 2027 jede Elektrofahrzeugbatterie, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird, über einen elektronischen Batteriepass verfügen. Dieser wird über einen QR-Code erreichbar sein.
Der Batteriepass enthält je nach Zugriffsrecht technische und lebenszyklusbezogene Informationen. Für Personen mit berechtigtem Interesse können dazu unter anderem Daten zum Gesundheitszustand der Batterie gehören. Die Verordnung nennt ausdrücklich die Bewertung von Status und Restwert als einen Grund für einen berechtigten Informationszugang.
Batteriepass und Gebrauchtwagenbewertung →
29. November 2027: Euro 7 für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge
Euro 7 gilt ab dem 29. November 2027 für neue Fahrzeuge der Klassen M1 und N1. Für neue Fahrzeugtypen beginnt die Anwendung bereits ein Jahr früher, am 29. November 2026. Euro 7 umfasst neben Abgasemissionen auch Anforderungen etwa an Bremsabrieb und die Haltbarkeit von Traktionsbatterien.
CO₂-Ziele der Hersteller werden für 2025 bis 2027 gemeinsam betrachtet
Für die spezifischen CO₂-Flottenziele der Hersteller wurde beschlossen, die Zielerreichung für 2025, 2026 und 2027 als Durchschnitt über diese drei Jahre zu bewerten. Das ist eine Verpflichtung auf Herstellerebene und keine neue direkte Pflicht für private Fahrzeughalter.
Was wir bewusst nicht als Fakt darstellen
Pauschale Aussagen wie „Diesel werden 2027 verboten“, „Euro 6 darf ab 2027 nicht mehr verkauft werden“ oder „alle alten Autos müssen nachgerüstet werden“ sind durch die hier genannten Regelungen nicht gedeckt. Solche Aussagen verwenden wir nicht.