- Zweck
- Sicherheit und technische Bereitstellung
- Einwilligung
- Nicht erforderlich, soweit unbedingt erforderlich
- Rechtsgrundlage Endgerät
- § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG
Leasingauto verkaufen: Eigentum und Ablöseoption zuerst prüfen
Ein Leasingfahrzeug gehört regelmäßig nicht dem Nutzer. Deshalb kann es nicht wie ein eigenes Fahrzeug frei verkauft werden.
Fahrzeug jetzt prüfen lassen
Fahrzeugdaten, Zustand und bis zu 20 Fotos übermitteln.
Eigentümer ist meist der Leasinggeber
Der Nutzer besitzt das Fahrzeug im Regelfall nicht vollständig.
Ablöseoption
Einige Verträge ermöglichen eine vorzeitige Ablösung oder Übernahme.
Restwert
Vertraglicher Restwert und tatsächlicher Marktwert können voneinander abweichen.
Rückgabeschäden
Schäden können bei Leasingrückgabe anders bewertet werden als bei einem normalen Verkauf.
Unterlagen
Vertrag und aktuelle Ablöseinformation sind für jede Prüfung notwendig.
Welche Angaben verbessern die Bewertung?
Häufige Fragen
Kann ich mein Leasingauto einfach verkaufen?
Nicht ohne Zustimmung beziehungsweise vertraglich mögliche Ablösung durch den Leasinggeber.
Was brauchen Sie zur Prüfung?
Leasingvertrag und aktuelle Informationen zur möglichen Ablösung oder Übernahme.
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Je vollständiger die Angaben, desto belastbarer die Prüfung.
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