- Zweck
- Sicherheit und technische Bereitstellung
- Einwilligung
- Nicht erforderlich, soweit unbedingt erforderlich
- Rechtsgrundlage Endgerät
- § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG
Händlereinkaufspreis: warum Händler nicht den Inseratspreis zahlen
Beim Fahrzeugverkauf werden Händlerankaufspreis, Marktwert und Privatverkaufspreis häufig verwechselt. Das führt zu unrealistischen Erwartungen.
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Inseratspreis ist kein Verkaufspreis
Ein öffentlich sichtbarer Preis beweist nicht, dass ein Fahrzeug zu diesem Betrag verkauft wurde.
Kosten bis zum Wiederverkauf
Aufbereitung, Technik, Reifen, Bremsen, Gewährleistungsrisiken und Vermarktungskosten müssen einkalkuliert werden.
Standzeit
Je länger ein Fahrzeug voraussichtlich steht, desto höher sind Kapitalbindung und Preisrisiko.
Nachfrage
Gefragte Varianten können enger kalkuliert werden als schwer vermarktbare Fahrzeuge.
Transparenz
Eine seriöse Bewertung erklärt, welche Faktoren den Ankaufspreis beeinflussen.
Welche Angaben verbessern die Bewertung?
Häufige Fragen
Warum zahlt ein Händler weniger als ein Privatkäufer?
Weil der Händler zusätzliche Kosten und Risiken bis zum späteren Verkauf tragen muss.
Ist der Händlereinkaufspreis überall gleich?
Nein. Nachfrage, Vermarktungsweg und Risikobewertung unterscheiden sich.
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