- Zweck
- Sicherheit und technische Bereitstellung
- Einwilligung
- Nicht erforderlich, soweit unbedingt erforderlich
- Rechtsgrundlage Endgerät
- § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG
Auto mit Restschuld verkaufen: Kaufpreis und Kredit sauber trennen
Bei einem Fahrzeug mit Restschuld muss zuerst geklärt werden, wie hoch die tatsächlich offene Forderung der Bank am geplanten Ablösetag ist. Der Kontostand oder die ursprünglich vereinbarte Kreditsumme reicht dafür nicht.
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Restschuld ist nicht automatisch Ablösebetrag
Je nach Vertrag können Zinsen, Stichtage oder weitere Vertragsbestandteile eine Rolle spielen. Maßgeblich ist der von der Bank mitgeteilte Ablösebetrag.
Kaufpreis höher als Restschuld
In diesem Fall kann zunächst die Bank abgelöst und die verbleibende Differenz entsprechend der Vereinbarung an den Verkäufer gezahlt werden.
Kaufpreis niedriger als Restschuld
Dann reicht der Kaufpreis allein nicht für die Freigabe des Fahrzeugbriefs. Die fehlende Differenz muss vor oder im Rahmen der Ablösung geklärt werden.
Fahrzeugbrief und Eigentum
Solange die Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II hält, muss deren Herausgabe Bestandteil der Abwicklung sein.
Dokumentation
Zahlungen an Bank und Verkäufer sowie die vereinbarte Fahrzeugübergabe sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.
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Häufige Fragen
Kann ich ein Auto verkaufen, obwohl noch Kredit offen ist?
Ja, wenn Ablösung, Fahrzeugbrief und Zahlungsweg vollständig geklärt werden.
Brauche ich zwingend ein Ablöseschreiben?
Für eine belastbare und sichere Abwicklung ist ein aktuelles Ablöseschreiben sehr wichtig.
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