AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teil I – Allgemeiner Teil
1 Geltungsbereich, Rangfolge, Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln vollständig alle Vertragsverhältnisse zwischen der Auto Zentrum Hannover als Verwender und ihren Vertragspartnern. Erfasst sind Kauf, Kfz-Ankauf, Vermittlung sowie alle Neben- und Zusatzleistungen einschließlich Transport, Begutachtung, Aufbereitung und Logistik.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Etwas anderes gilt nur, wenn der Verwender der Geltung solcher Bedingungen ausdrücklich in Schriftform zustimmt.
1.3 Maßgeblich ist deutsches Recht unter Einbeziehung zwingender europäischer Vorgaben, insbesondere Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Preisangabenrecht, Verbraucherrecht über Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen, Richtlinie über den Warenkauf, Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie sonstige zwingende Normen.
1.4 Verbraucher ist jede natürliche Person im Sinne des § 13 BGB. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft im Sinne des § 14 BGB.
1.5 Rangfolge der Regelungen: Vorrang haben individuelle Vereinbarungen. Es folgen dieser Allgemeine Teil, sodann Teil II für Verkäufer an uns und Teil III für Suchauftragskunden.
2 Vertragsschluss, Formerfordernisse, elektronische Kommunikation
2.1 Verträge kommen durch schriftliche Vereinbarung, dokumentierte Erklärung in Textform einschließlich E-Mail oder durch Übergabe und Annahme des Fahrzeugs zustande. Mündliche oder telefonische Zusagen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2.2 Der Verwender ist berechtigt, elektronische Signaturen nach der eIDAS-Verordnung zu verwenden. Dokumente in Textform gelten als zugegangen, sobald sie unter gewöhnlichen Umständen abrufbar sind.
2.3 Der Verwender kann den Vertragsschluss verweigern, wenn begründete Zweifel an Identität, Vertretungsmacht, Bonität, geldwäscherechtlicher Zulässigkeit oder rechtlicher Verfügbarkeit des Fahrzeugs bestehen.
3 Widerrufsrecht von Verbrauchern
3.1 Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht ausschließlich bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen zu. Die Frist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss.
3.2 Der Verwender stellt eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular bereit.
3.3 Der Verbraucher kann verlangen, dass mit den Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird. In diesem Fall hat der Verbraucher bei Widerruf Wertersatz für bis zum Widerruf erbrachte Leistungen zu leisten. Bei vollständiger Erfüllung vor Fristablauf erlischt das Widerrufsrecht nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers und Bestätigung seiner Kenntnis vom Erlöschen.
4 Preise, Provision, Steuern, Preisänderungen
4.1 Sämtliche Preisangaben verstehen sich als Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich Differenzbesteuerung nach § 25a UStG angewandt wird.
4.2 Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen und Kostensteigerungen eintreten, die der Verwender nicht zu vertreten hat.
4.3 Provisionsregelungen ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung im Suchauftrag. Mangels abweichender Abrede ist die Provision mit erfolgreicher Herbeiführung eines dem Auftrag entsprechenden Kaufvertrags verdient und fällig.
5 Zahlung, Echtzeitüberweisung, Fälligkeit, Verzug
5.1 Zahlungen sind bei Übergabe fällig. Zulässig sind Barzahlung, Überweisung, Echtzeitüberweisung nach dem SEPA Instant Credit Transfer Standard sowie Finanzierung über benannte Partnerbanken.
5.2 Bei Echtzeitüberweisung trägt der Kunde etwaige von seiner Bank erhobene Gebühren. Die Gutschrift auf dem Konto des Verwenders gilt als unmittelbarer Zahlungseingang. Rückruf oder Widerruf nach Ausführung ist regelmäßig ausgeschlossen. Fehlbeträge aufgrund von Gebühren oder Wechselkurseffekten sind vom Kunden unverzüglich auszugleichen.
5.3 Verzug tritt ohne Mahnung ein, wenn der fällige Betrag nicht innerhalb von zwei Bankarbeitstagen nach Fälligkeit wertgestellt ist. Es gelten Verzugszinsen nach § 288 BGB sowie pauschale Mahnkosten. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
5.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Verbraucher behalten gesetzliche Zurückbehaltungsrechte.
6 Lieferung, Übergabe, Gefahrübergang, Annahmeverzug
6.1 Lieferfristen sind nur verbindlich bei schriftlicher Bestätigung.
6.2 Gefahrübergang: Bei Übergabe an den Kunden oder einen vom Kunden benannten Dritten geht die Gefahr auf den Kunden über. Beim Versendungskauf an Unternehmer geht die Gefahr mit Übergabe an die Transportperson über.
6.3 Annahmeverzug: Nimmt der Kunde nicht fristgerecht ab, kann der Verwender Ersatz der Mehraufwendungen verlangen und nach angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung fordern.
7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung behält der Verwender das Eigentum an der Kaufsache.
7.2 Der Kunde hat Zugriffe Dritter unverzüglich anzuzeigen und Maßnahmen zum Schutz des Eigentums zu unterstützen.
8 Dokumentation, Abnahmeprotokoll, Beweiswirkung
8.1 Bei jeder Übergabe wird ein Abnahmeprotokoll erstellt. Erfasst werden Kilometerstand, sichtbare Schäden, Schlüsselanzahl, Zulassungsbescheinigungen, Serviceunterlagen und Zubehör.
8.2 Das Protokoll dient als vorrangiges Beweismittel für den Zustand bei Gefahrübergang. Bild- und Videodokumentationen dürfen zum Nachweis gesichert und gespeichert werden.
9 Sachmangelrecht, Nacherfüllung, Verjährung, Beweislast
9.1 Maßstab ist der gesetzliche Mangelbegriff einschließlich objektiver und subjektiver Anforderungen.
9.2 Der Verwender ist zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde mindern oder zurücktreten und Schadensersatz im gesetzlichen Rahmen verlangen.
9.3 Verjährung: Bei neuen Sachen gegenüber Verbrauchern zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen gegenüber Verbrauchern ein Jahr, sofern diese Verkürzung im Einzelfall gesondert vereinbart und deutlich hervorgehoben wurde. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährung ein Jahr. Gesetzliche Hemmungs- und Ablaufhemmungsregeln bleiben unberührt.
9.4 Beweislastumkehr zugunsten von Verbrauchern in den ersten zwölf Monaten ab Gefahrübergang.
10 Haftung
10.1 Der Verwender haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verwender nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
10.2 Unberührt bleiben die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Haftung nach Produkthaftungsgesetz und bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie.
10.3 Keine Haftung für gewöhnlichen Verschleiß, unsachgemäße Nutzung, Tuning, Rennstreckenbetrieb oder Bedienfehler.
Teil II – Besondere Bestimmungen für Verkäufer
11 Offenlegungspflichten, Gewähr und Zusicherung
11.1 Der Verkäufer sichert zu, Eigentümer oder verfügungsberechtigt zu sein, und dass das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist, mit Ausnahme offengelegter Sicherungsrechte, die vor Übergabe zu löschen sind.
11.2 Der Verkäufer hat vollständig offenzulegen. Erfasst sind insbesondere Vorschäden, Unfälle, Reparaturen, Lackierungen, Laufleistung, technische Umbauten, Rückrufe, Garantien, Servicehistorie sowie behördliche oder vertragliche Beschränkungen.
11.3 Der Verkäufer hat sämtliche Schlüssel, Fahrzeugpapiere und verfügbaren Nachweise zu übergeben.
12 Verbot des Zwischenverkaufs ab Vertragsbestätigung
12.1 Ab verbindlicher Vertragsbestätigung ist ein Zwischenverkauf strikt untersagt.
12.2 Verstößt der Verkäufer gegen das Verbot, schuldet er Schadensersatz einschließlich nutzloser Aufwendungen, Logistik und entgangenem Gewinn. Daneben kann eine Vertragsstrafe nach § 13 verwirkt sein.
13 Vertragsstrafe für Unternehmer-Verkäufer
13.1 Handelt der Verkäufer als Unternehmer und verletzt er Offenlegungspflichten oder das Zwischenverkaufsverbot, so verwirkt er eine angemessene Vertragsstrafe.
13.2 Maßstab der Angemessenheit ist die Schwere der Pflichtverletzung, der entstandene Schaden, der entgangene Gewinn und der Aufklärungsaufwand. Die Bestimmung erfolgt nach billigem Ermessen des Verwenders. Die gerichtliche Überprüfung nach § 315 BGB bleibt vorbehalten.
13.3 Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf Schadensersatzansprüche angerechnet.
Teil III – Besondere Bestimmungen für Suchauftragskunden
14 Vertragsgegenstand, Leistungsbild, Mitwirkung
14.1 Der Kunde beauftragt den Verwender, ein dem Pflichtenheft entsprechendes Fahrzeug zu identifizieren, zu prüfen und den Abschluss eines Kaufvertrags zu vermitteln oder zu ermöglichen.
14.2 Das Pflichtenheft definiert Marke, Modell, Ausstattungswünsche, Budget, Farbpräferenzen sowie Ausschlusskriterien. Anpassungen bedürfen der Bestätigung.
14.3 Der Kunde hat notwendige Mitwirkungsleistungen fristgemäß zu erbringen, insbesondere Erteilung von Vollmachten, Bereitstellung von Finanzierungsunterlagen und kurzfristige Erreichbarkeit für Freigaben.
15 Vergütung, Provisionstatbestand, Fälligkeit
15.1 Die Provision entsteht mit erfolgreichem Abschluss eines dem Pflichtenheft entsprechenden Kaufvertrags oder mit Abschluss eines wirtschaftlich gleichwertigen Vertrags.
15.2 Die Provision wird fällig bei Abschluss des Zielvertrags, spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden.
15.3 Zusätzliche Aufwände wie Gutachten, Besichtigungen, Transport und Reservierungsentgelte sind erstattungsfähig, wenn sie vereinbart oder für die ordnungsgemäße Durchführung erforderlich waren.
16 Abbruch, unberechtigter Rücktritt, Ausgleich
16.1 Tritt der Kunde ohne gesetzlich zwingenden Grund zurück oder bricht er die Durchführung schuldhaft ab, schuldet er eine angemessene Aufwandsentschädigung.
16.2 Bestandteile der Entschädigung: Erfasst werden erbrachte Arbeits- und Zeitaufwände, externe Kosten, Logistik, Reservierungs- und Stornokosten sowie entgangener Gewinn.
16.3 Die Bestimmung erfolgt nach billigem Ermessen mit der Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung. Beweismittel sind Protokolle, Korrespondenz und Leistungsnachweise.
Teil IV – Ergänzende und Schlussbestimmungen
17 Compliance, Geldwäsche, Sanktionen
17.1 Der Verwender prüft im Rahmen gesetzlicher Vorgaben wirtschaftlich Berechtigte, Identität, Zahlungsströme und etwaige Sanktionslisten.
17.2 Werden Verdachtsmomente festgestellt, kann der Verwender die Leistung bis zur Klärung aussetzen.
18 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl
18.1 Es gilt ausschließlich deutsches materielles Recht.
18.2 Erfüllungsort für alle Leistungen und Gerichtsstand für Kaufleute ist Hannover. Zwingende Verbrauchergerichtsstände bleiben unberührt.
19 Salvatorische Klausel und Ersetzung
19.1 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
19.2 Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Eine geltungserhaltende Reduktion findet nur im gesetzlich zulässigen Rahmen statt.